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Rechtsberatung
Sie brauchen einen rechtlichen Rat und/oder rechtlichen Beistand? Ich helfe Ihnen gern!
Dies gilt im Besonderen für Fragen im
- Erbrecht (Rat und Unterstützung z.B. bei: einem Todesfall, Testamentseröffnung und Ausschlagung einer Erbschaft, Aufstellen des Nachlassverzeichnisses, der Erbauseinandersetzung, dem Erstellen von Testamentsentwürfen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, dem Prüfen und Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen, u.a.)
- Familienrecht, insbesondere bei Trennung & Scheidung (Rat und Unterstützung z.B. im vor, im und nach dem Scheidungsverfahren, Streitigkeiten mit Behörden und ehemaligen Ehegatten bzgl. Unterhaltsfragen und -berechnungen, u.a.)
- Mietrecht (Rat und Unterstützung bei Fragen und Probleme rund um ihr Eigentum und ihre Wohnung im außergerichtlichen Wege sowie im Mietprozess, u.a.)
- Verkehrsstrafrecht (Rat und Hilfe z.B. bei: gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeld(katalog)- und Strafverfahren, Geltendmachen der Rechte von Verletzten und Geschädigten , u.a.)
- Arbeitsrecht (Rat und Hilfe z.B. bei: Geltendmachen von Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen, Prüfen der Rechtmäßigkeit von Kündigung und Arbeitsverträgen, Erstellen von Arbeitsverträgen, u.a.)
- Vertragsrecht (Rat und Unterstützung z.B. bei Ihnen zugestellten Abmahnungen [hier v.a. im Internetbereich]; "untergeschobenen" Abonnements, den sog. Abbofalle, Erstellen von Verträgen [wie Kauf-, Miete-, Werk-, Notarverträgen] bzw. überprüfen dieser auf ihre Wirksamkeit und mögliche Abwehrrechte; Durchführen des Mahnverfahrens wegen Ihnen gegenüber zahlungsunwilliger Schuldner und ggf. das Betreiben der Zwangsvollstreckung, Problemen mit Schufaeinträgen, Einträgen im Schuldnerverzeichnis u.a.)
Hierbei lege ich Ihnen sowohl Chancen und Risiken, als auch Kosten und Nutzen der Rechtsverfolgung dar. Eine schnelle Streitbeilegung hat hierbei ebenfalls Priorität.
In Kooperation mit anderen erfahrenen Rechtsanwaltskollegen berate ich Sie gern auch zu weiteren rechtlichen Fragen. Diskretion hat hierbei höchste Priorität.
Sollten für Sie rechtliche Aspekte in einem Konflikt weniger eine Rolle spielen und sind Sie mehr an einer interessengerechten, zukunftsorientierten Lösung für alle am Streit beteiligten Personen interessiert, so biete ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Mediator MM. (Master of Mediation) eine Alternative zum Rechtsweg an: die Mediation - das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren
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Die Frage nach den Kosten , beantworte ich Ihnen gern persönlich im Detail.
Zur ersten Orientierung:
Zunächst ist zu prüfen, ob Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben und wenn ja in welchem Umfang diese auch in Ihrem Fall eingreift. Ein Beispiel für die einer Rechtschutzversicherung zugrunde liegenden allgemeinen Rechtschutzbestimmungen (ARB) finden Sie hier.
Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben oder diese in Ihrem Fall nicht greifen, ist weiterhin zu prüfen, ob Sie nicht Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Eine erste Orientierung zur Beantwortung dieser Frage finden Sie bzgl. der Beratungshilfe hier und der Prozesskostenhilfe hier.
Formulare mit Hinweisen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostenhilfe im pdf-Format finden Sie hier.
Sollte beides bei Ihnen nicht in Frage kommen, gilt folgendes:
Die Kosten für eine Erstberatung bzw. weitere Beratungen in Rechtsfragen werden individuell durch sogenannte Vergütungsvereinbarungen bestimmt - je nach Umfang und Lage des Falles.
Für Verbraucher betragen die Kosten hierfür i.d.R. 100 EUR zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 19 EUR, d.h. gesamt 19,00 EUR brutto; höchstens 190,- EUR zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 36,10 EUR, d.h. gesamt 226,10 EUR) bzw. bei einer weiteren Beratung 250,- EUR netto zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 47,50 EUR, d.h. gesamt 297,50 EUR; *Stand: 1.1.2011), . Ob und wie dieser Rahmen ausgenutzt wird, ist jedoch letztlich fallabhängig und bespreche ich mit Ihnen im ersten Termin.
Sollte ich über die Beratung hinaus tätig werden, sind die Kosten grundsätzlich abhängig von der Höhe der Streitwerts, Umfang der Tätigkeit und Art des Verfahrens. Zur ersten Orientierung klicken Sie hier. Jedoch sind zum Teil auch individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich. Die Beratungskosten können dann mit den Kosten des weiteren Verfahrens verrechnet werden.